Keine Akzeptanz für Gewalt an Frauen* und Mädchen*


Es gibt von der Stadt Frankfurt immer noch keine flächendeckende Information, dass seit
dem 1. Februar 2018 auch in Deutschland die „Istanbul-Konvention“ gilt und auch in den
Kommunen ein Gewalt- und Schutzkonzept für geschlechtsbezogene Gewalt erarbeitet und
umgesetzt werden muss. Die Konvention des Europarats mit dem sperrigen Namen
„Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
und häuslicher Gewalt“ wurde im Mai 2011 in Istanbul auch von Deutschland unterzeichnet
und heißt im Sprachgebrauch deswegen nur kurz „Istanbul-Konvention“ oder auch „IK“. Weil
Deutschland diese Konvention im Oktober 2017 ratifiziert hat, ist sie als Bundesgesetz
zwingend und ohne Haushaltsvorbehalt umzusetzen.


Die Linksfraktion war es, welche 2019 die IK in der Stadtverordnetenversammlung mit
etlichen „Kleinen Anfragen“ und Anträgen trotz aller Widerstände zum Thema gemacht und
durchgesetzt hat. Inzwischen existiert die obligatorische Koordinierungsstelle. Sie soll auf
Grund von gesammelten Daten ein Gesamtkonzept zur Verhütung und Bekämpfung
geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* erarbeiten und vorlegen.
Unterstützung erhält sie dabei von einem Lenkungskreis, in dem Frauen arbeiten, welche mit
dem Thema täglich zu tun haben.


Die Koordinierungsstelle (angesiedelt beim Frauenreferat der Stadt) ist jedoch nur mit zwei
Teilzeitreferentinnen und einer Verwaltungsangestellten besetzt. Kein Wunder, dass es
durch die zu geringe Personalausstattung viel zu langsam vorangeht und ein fundiertes
Gesamtkonzept auf Grund der gesammelten Daten und einiger Fachtagungen noch in weiter
Ferne ist. Bis dieses einmal steht, sind die bisher gesammelten Daten wohl auch schon
wieder veraltet.


Insbesondere beim großen Teil der Prävention hakt es. Die IK verpflichtet Bund, Länder und
Kommunen zu einer nötigen Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft. Dies soll u. a. mit der
Bekämpfung von Rollenklischees unterstützt werden, weil diese häufig zur Legitimation von
Gewalt benutzt werden. (Typisches Beispiel: „Sie hatte einen zu kurzen Rock an.“) Die
verpflichtende Fortbildung für alle betroffenen Berufe, z. B. Polizei, Justiz, Kitas und Schulen,
Ärzt*innen, Jugend- und Sozialarbeit usw. ist eine der vielen umzusetzenden Forderungen
der IK. Ziel ist die Erkenntnis, die Bewusstseins- und Verhaltensänderung, dass Gewalt gegen
Frauen* und Mädchen* das größte Hindernis auf dem Weg zu einer gleichgestellten
Gesellschaft ist und deswegen beseitigt werden muss. Die IK ist ein Meilenstein!
Mehr Infos gibt es unter https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-
institutionen/frauenreferat/istanbul-konvention. Oder im Gespräch mit der
Stadtverordneten Monika Christann in der „Politikecke“ auf dem Nachbarschaftsfest
„Gemeinsam Gallus“ am 30. August 2025 ab 15 Uhr. Ort: Frankenallee/Ecke Hufnagelstraße.

Nächste Haltestelle: „Galluswarte“ für Trams, Busse und S-Bahnen.


Bundesweites Hilfetelefon 116 016 / www.hilfetelefon.de Rund um die Uhr besetzt. Verschiedene Sprachen verfügbar.

Autor*inn:  Monika Christann, Linksfraktion im Römer